16.02.2012 - Gemeinde/ Stadt
Mehrwert für Stadt und Unternehmen erreichbar
(hwr) – Die Förderung von Betriebskindergärten sieht die CDU-Fraktion als geeigneten Weg, sowohl für die Stadt Mönchengladbach als auch für die hier ansässigen Unternehmen einen Mehrwert zu erreichen. Deshalb haben die Christdemokraten für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses einen Antrag eingereicht, mit dem sie erreichen wollen, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH (WFMG) und der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach (EWMG) den Ausbau von Betriebskindergärten, betriebsnahen Kindergärten und so genannten LENA-Gruppen vorantreibt.
Zahl der Plätze steigern
Idee ist, die Zahl der Betreuungsplätze für die Kinder der Beschäftigten von in Mönchengladbach ansässigen Unternehmen deutlich zu steigern und gleichzeitig die Unternehmen nach Möglichkeit für eine Beteiligung an den Kosten dieser Einrichtungen zu gewinnen.
Nach Einschätzung der CDU-Fraktion wird es im Zuge der demografischen Entwicklung auch für die in Mönchengladbach ansässigen Unternehmen zunehmend schwieriger werden, qualifiziertes Personal zu gewinnen und an sich zu binden. Ein Argument, das Unternehmen werbend für sich nutzen können, kann das Angebot einer betriebseigenen oder betriebsnahen Betreuung für die Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein. Solche Angebote kann sich die CDU-Fraktion bei entsprechender Unternehmensgröße als betriebseigene Einrichtungen, als gemeinsame Einrichtung mehrerer Unternehmen oder als Beteiligung von Unternehmen an Einrichtungen der Stadt bzw. freier Träger vorstellen.
Als Dienstleister gefordert
Als Dienstleister sind bei diesen Überlegungen aus Sicht der CDU-Fraktion die Stadt Mönchengladbach und die Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH gefordert. Sie müssen sich ein Bild vom Bedarf und vom Interesse der in Mönchengladbach ansässigen Unternehmen zu solchen Angeboten machen und die Einrichtung solcher Angebote fördernd unterstützen. Dazu könnte zum Beispiel die Bereitstellung geeigneter städtischer Grundstücke für betriebsnahe Betreuungseinrichtungen zählen, insbesondere aber die Beratung der interessierten Unternehmen in allen Fragen zum Beispiel zu räumlichen und personellen Voraussetzungen oder zu steuerliche Möglichkeiten, die sich in diesem Zusammenhang stellen.