15.02.2012 - Gemeinde/ Stadt
Krings erstaunt über Urteil im sogenannten "Frehn-Prozess"
(jkl) - Der Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings hat sich erstaunt über das Urteil des Bundesgerichtshofs im sogenannten "Frehn-Prozess" gezeigt. Das Gericht hatte das Urteil des Mönchengladbacher Landgerichts in diesem Fall aufgehoben. Demnach muss nun neu verhandelt werden, ob der brutale Angriff auf den Polizisten Michael Frehn im August 2010 als versuchter Mord zu werten ist.
Dem Bundesgerichtshof reichte dazu die Begründung nicht aus. Der Polizist habe demnach mit einem Angriff rechnen müssen. Der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete und CDU-Vorsitzende Dr. Günter Krings Krings sieht das anders: "Polizisten müssen gerade aufgrund der Tatsache, dass sie sich für die Gesellschaft in zum Teil lebensgefährliche Situationen begegen, geschützt werden", so Krings. Das Argument, ein Polizist müsse in einer solchen Situation mit einer derartigen Attacke rechnen, sei für ihn nicht nachvollziehbar, sagte Krings in einem Interview mit der Rheinischen Post Mönchengladbach.